Mit Hilfe von Belichtungsgutachten (auch Belichtungsstudien genannt) wird die Tageslichtversorgung in Innenräumen (umgangssprachlich „Raumhelligkeit“) ermittelt und bewertet. Es wird überwiegend untersucht, wie viel natürliches Licht durch die diffuse Sonneneinstrahlung über das Firmament bei einem durchschnittlich bedeckten Himmel in einen Raum gelangt. Das Maß der Belichtung wird dabei durch den sogenannten Tageslichtquotienten abgebildet.
Der Tageslichtquotient (TQ/DF) ist eine Kennzahl, die angibt, wie viel Tageslicht in einen Innenraum gelangt – im Verhältnis zum verfügbaren Licht draußen.
Ein Besonnungsgutachten hingegen untersucht, wie viel direkte Sonneneinstrahlung bzw. Schatten auf ein Grundstück oder Gebäude fällt.
In der Stadtplanung dient ein Belichtungsgutachten dazu, die erreichte Raumhelligkeit zu analysieren und ggf. zu vergleichen. Gute natürliche Belichtung ist wichtig für das Wohlbefinden und die Gesundheit des Menschen, steigert die Wohn- und Aufenthaltsqualität von Räumen und dient der Energieeinsparung (weniger künstliche Beleuchtung).
Grundsätzlich lässt sich ein Belichtungsgutachten in zwei Themenbereiche unterteilen:
Analyse der Belichtung (Raumhelligkeit) eines Bauvorhabens selbst: Werden neue Gebäude (Neubauten, Umbauten oder auch Aufstockungen von Geschossen o.ä.) geplant, wird untersucht, ob die geplanten Aufenthaltsräume ausreichend mit Tageslicht versorgt werden können.
Analyse der bestehenden Bebauung in der Umgebung: Es wird simuliert, ob Aufenthaltsräume von Bestandsgebäuden nach Errichtung eines geplanten Bauvorhabens noch ausreichend mit Tageslicht versorgt werden und/oder wie hoch die Abnahme der Raumhelligkeit durch die bauliche Veränderung ausfällt.
Belichtungsgutachten werden zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der Regel erstellt im Rahmen von:
Darüber hinaus kann ein Belichtungsgutachten auch bei individuellen Fragestellungen zum Thema Helligkeit erstellt werden. Gegenstand der Untersuchung der Belichtung können sein:
Häufig werden Untersuchungen zur Belichtung kombiniert mit Simulationen zur direkten Sonneneinstrahlung (siehe Besonnungsgutachten bzw. Verschattungsgutachten).
Wie wird die Belichtung bewertet?
Entsprechend der Musterbauordnung soll die Fensteröffnung eines Raumes im Verhältnis zu der Raumgröße mindestens 1/8 betragen, um eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Sichtverbindung nach außen zu sichern. Darüber hinaus werden in der Praxis folgende Bewertungsgrundlagen bezüglich der Belichtung angewandt:
DIN 5034 (nationale Norm)
DIN EN 17037 (europäische Norm)
Belichtung von Wohnräumen, Kindertagesstätten, Patientenzimmern
Technische Regeln für Arbeitstätten (ASR A3.4)
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